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28.01.2009
Handynutzung am SMG
Regelung
für die Benutzung von Handys am SMG

1.)
Für die Zeit des Unterrichts besteht ein absolutes Verbot ein Handy zu benutzen.
Aus der Hausordnung des Schulzentrums:
"Handy, CD-Player, Walkman, MP3-Player etc. müssen während des Unterrichts ausgeschaltet in der Schultasche sein." (Stummschalten reicht also nicht!)

2.)
Wird trotz dieses Verbots ein Handy im Unterricht benutzt, ist die Lehrerin bzw. der Lehrer berechtigt, das Handy einzuziehen. Das Handy muss dann im Schulsekretariat von den Eltern abgeholt werden.

3.)
Nach dem Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von gewalttätigen und pornographischen Darstellungen strafbar.
Auf Grund der technischen Möglichkeiten bei Handys (
Bluetooth/Infrarot-Schnittstelle) besteht hier eine ernst zu nehmende Gefährdung von Kindern und Jugendlichen.
Alle Schüler/-innen werden über die Klassen- und Stammkursleitungen entsprechend informiert.
- Bei Vorfällen wird das Handy von den Lehrkräften eingezogen.
- Die Schule lädt die Eltern zu einem Gespräch (mit der Schulleitung) ein.

Die Schule behält sich in den genannten Fällen erzieherische Maßnahmen/erzieherische Einwirkungen
, Ordnungsmaßnahmen (nach der Schulordnung) oder eine Anzeige bei der Polizei vor.
 
 
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